Rechtliche Hinweise Neurointegrative Medizin

Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Für den Bereich der Wirbelsäule, z.B. beim chronischen Schmerzsyndrom der Wirbelsäule, geht die Bundesärztekammer in der Regel von einer Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen aus, zu denen auch das Neurologische Integrationssystem NIS nach Allan Phillips D.O. zu zählen ist (Deutsches Ärzteblatt 2009, Seite 2325 ff.). Im Übrigen gibt es bislang keine Studien, die in wissenschaftlicher Hinsicht die Wirkungsweise der Osteopathischen Medizin und der Neurointegrativen Medizin bei den auf dieser Website aufgeführten Krankheitsbildern nachweisen.

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