Die von uns nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellte Rechnung reichen Sie wie üblich bei Ihrer Krankenversicherung ein und bekommen diese erstattet. Je nach Ihrem Vertrag kann ein geringer Selbstbehalt für Sie bleiben. In aller Regel werden von uns die Standardsätze in Rechnung gestellt, die Höchstsätze werden nie überschritten. Sollte es bei der Abrechnung Probleme geben, stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite.